Elektriker in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?
Ratgeber · aktualisiert 2026-07-31

Ein Kurzschluss, eine kaputte Steckdose oder ein Stromausfall in der Mietwohnung – und sofort stellt sich die Frage: Wer zahlt den Elektriker? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: der Art des Schadens, der Ursache und dem Mietvertrag. Wir klären auf, damit Sie wissen, wohin die Rechnung gehört.
Grundprinzip: Der Vermieter trägt die Verantwortung
Nach deutschem Mietrecht ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem nutzbaren Zustand zu erhalten. Das bedeutet: Alle Schäden an der elektrischen Anlage der Wohnung, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, zahlt der Vermieter. Das gilt für Stromleitungen, Steckdosen, Schalter und die Zuleitung vom Zähler zur Wohnung.
Das ist die Instandhaltungspflicht – sie kann der Vermieter nicht einfach auf den Mieter abwälzen. Auch nicht mit einer Klausel im Mietvertrag.
Kleinreparaturklausel: Die häufigste Ausnahme
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie besagt, dass der Mieter kleine, regelmäßig anfallende Reparaturen selbst trägt – oft bis zu einer Grenze von 50 bis 120 Euro pro Reparatur (oder max. 1–2% der Jahresmiete).
Typische Kleinreparaturen sind:
- Defektes Lichtschalter-Montageteil oder Steckdosen-Blende austauschen (wenn nur die Verkleidung beschädigt ist)
- Neue Glühbirne oder LED-Lampe einschrauben
- Tropfender Wasserhahn reparieren
- Undichte Duschkabinen-Dichtung erneuern
Aber Achtung: Auch wenn der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel hat, ist sie nur wirksam unter bestimmten Bedingungen. Sie darf die Reparatur von großen Installationen (Stromleitungen, Verteilern, Sicherungen im Zählerkasten) nicht erfassen. Das bleibt immer Sache des Vermieters.
Das Verursacherprinzip: Wer es verbockt, zahlt
Hier wird es wichtig: Hat der Mieter den Schaden selbst verursacht – zum Beispiel durch Unfallverschulden, Nachlässigkeit oder Missbrauch – trägt der Mieter die Kosten, nicht der Vermieter.
Beispiele:
- Der Mieter hat ein defektes Elektrogerät angeschlossen und damit einen Kurzschluss in der Steckdose ausgelöst
- Ein Wasserschaden durch offenes Fenster hat die Steckdose beschädigt
- Der Mieter hat einen Nagel in die Stromleitung hinter der Wand getrieben
- Eine nicht sachgemäß angebrachte schwere Lampe ist auf die Elektroinstallation gestürzt
Im Zweifelsfall muss der Vermieter (oder die Versicherung) nachweisen, dass der Mieter schuld ist. Ist die Ursache unklar oder natürlicher Verschleiß, zahlt der Vermieter.
Stromsperrung und Stromausfall: Wer zahlt?
Ein plötzlicher Stromausfall in der ganzen Wohnung kann verschiedene Ursachen haben:
Defekt im Stromnetz oder Hausanschluss: Der Vermieter oder das Energieversorgungsunternehmen ist zuständig. Das ist eine Mängel der Wohnung.
Überbelastung / Leitungsschutzschalter hat ausgelöst: Das kann passieren, wenn zu viele Geräte gleichzeitig laufen. Der Mieter kann hier selbst den Schalter im Zählerkasten umlegen – vorausgesetzt, der Zählerkasten ist für Mieter zugänglich angebracht (z.B. im Flur, nicht im verschlossenen Keller). Der Profi ist erst nötig, wenn das Problem wiederholt auftritt. Dann deutet es auf einen Installationsfehler hin – Vermietersache.
Defekter FI-Schutzschalter: Dieser Schalter schützt vor Stromschlag und Brandrisiken. Wenn er wiederholt auslöst oder hängen bleibt, ist das ein Mangel und der Vermieter muss eine Fachkraft (Elektriker) schicken.
Mängelanzeige: Wichtig für den Mieter
Wenn der Mieter einen Mangel an der Elektroinstallation entdeckt, sollte er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen – per Brief oder E-Mail mit Bestätigung. Darin sollte deutlich werden:
- Was ist kaputt oder funktioniert nicht?
- Wann wurde es entdeckt?
- Ist es ein Sicherheitsrisiko?
Der Vermieter ist dann verpflichtet, zeitnah einen Handwerker zu schicken. Bei gefährlichen Mängeln (Brandgeruch, heißer Steckdose, Stromschlaggefahr) sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist setzen – etwa 24 bis 48 Stunden – und deutlich machen, dass der Mangel behoben werden muss.
Notfall-Elektriker: Wer zahlt im Notfall?
Manchmal ist sofort handeln nötig – etwa wenn Rauch aus einer Steckdose kommt oder ein Stromschlag-Risiko droht. In solchen Fällen kann der Mieter eigenständig einen Notfall-Elektriker rufen. Der Vermieter muss diese Kosten dann tragen, wenn ein echter Notfall vorlag.
Das ist wichtig: Sicherheit geht vor. Wenn es brennt oder funken schlägt, 112 anrufen und die Feuerwehr alarmieren. Sind elektrische Anlagen betroffen, sollte parallel die Elektrofachkraft gerufen werden.
Was der Mietvertrag wirklich regeln darf
Manche Vermieter versuchen, weitgehendere Klauseln im Mietvertrag zu verankern – etwa dass der Mieter alle Reparaturen selbst zahlen muss. Das ist nicht zulässig und wird von Gerichten nicht anerkannt. Die Instandhaltungspflicht des Vermieters ist gesetzlich verankert und kann nicht wegbedungen werden.
Erlaubt ist eine angemessene Kleinreparaturklausel (max. 100–120 Euro pro Reparatur, maximal 2–3 Reparaturen pro Jahr). Alles andere – große Schäden, Verschleiß, Mängel – bleibt Vermietersache.
Praktische Tipps für Mieter
- Dokumentieren: Fotos machen von kaputten Steckdosen, Schaltern oder Brandspuren – das hilft im Konflikt.
- Fristen setzen: Schreiben Sie dem Vermieter, bis wann der Mangel behoben sein muss (mindestens 2 Wochen für normale Fälle, 24–48 Stunden für Notfälle).
- Zeugen einbinden: Bei gefährlichen Mängeln: Nachbarn oder Freunde als Zeugen hinzuziehen und erwähnen.
- Selbermachen mit Bedacht: Nur Lampen wechseln, Stecker rausnehmen. Alles andere sollte eine Fachkraft machen – und der Vermieter zahlen.
Wann sollte ein Elektriker gerufen werden?
Ein Schaden an der Elektroanlage erfordert immer eine Fachkraft. Wenn in Ihrer Wohnung ein Problem auftritt – sei es ein Kurzschluss, eine defekte Steckdose, Stromausfall oder Sicherungsproblem – zögern Sie nicht. Elektrischer Strom ist gefährlich. Eine geprüfte Elektrofachkraft kann das Problem schnell diagnostizieren und sicher beheben.
Bei Fragen zur Kostenverteilung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter hilft oft ein klares Gespräch oder – bei Unstimmigkeiten – die Mieterverbände oder ein Anwalt für Mietrecht weiter.
Falls ein Notfall eintritt – Brandgeruch, Rauch oder Stromschlaggefahr – rufen Sie sofort den Notruf an. Für Elektro-Notfälle erreichen Sie uns 24/7 unter 01579 2829777.
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Häufige Fragen
01Muss ich als Mieter die Reparatur einer kaputten Steckdose selbst zahlen?+
Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Wenn eine Kleinreparaturklausel vorhanden ist und die Reparatur unter der Kostengrenze liegt (oft 50–120 Euro), kann der Vermieter Sie zur Zahlung heranziehen. Ist aber die Elektroinstallation selbst beschädigt oder die Ursache unbekannt, zahlt der Vermieter. Im Zweifelsfall: schriftlich dem Vermieter den Mangel melden und um Behebung bitten.
02Wer zahlt, wenn der Stromkreis ständig ausfällt?+
Ein ständiger Stromausfall deutet auf einen Mangel hin – defekter Leitungsschutzschalter, Fehler in der Verdrahtung oder Überbelastung. Das ist immer Vermietersache. Sie müssen das nicht selbst reparieren. Melden Sie es dem Vermieter schriftlich und bitten Sie um Beseitigung. Möglicherweise ist eine Elektrofachkraft nötig.
03Darf ich den Notfall-Elektriker rufen und die Rechnung dem Vermieter geben?+
Ja, aber nur bei echten Notfällen: Brandgeruch, Rauch aus Steckdosen, sichtbare Verschmorung oder Stromschlaggefahr. Dann ist es berechtigt, sofort eine Fachkraft zu rufen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Dokumentieren Sie den Notfall und teilen Sie es dem Vermieter mit. Bei weniger dringlichen Problemen sollte der Vermieter erst Gelegenheit bekommen zu reagieren.
04Ich habe eine Lampe angebracht und dabei ein Stromkabel beschädigt – muss ich zahlen?+
Ja. Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben – durch Unfallverschulden oder Nachlässigkeit – tragen Sie die Kosten für die Reparatur. Das ist das Verursacherprinzip. Um solche Unfälle zu vermeiden: Fragen Sie den Vermieter, wo Sie sicher in die Wand bohren können, bevor Sie Lampen oder Regale anbringen.
05Was gilt als Kleinreparatur und was nicht?+
Kleinreparaturen sind kleine, regelmäßig anfallende Instandhaltungsarbeiten: Lampenwechsel, Duschkopf austauschen, einfache Verschleißteile. Nicht zählen dazu: Reparatur von Stromleitungen, Sicherungen, Schaltern in der Verteilung oder Verdrahtungsschäden. Diese bleiben immer Vermietersache, egal wie günstig die Reparatur ist.