E-Check bei Vermietung: Rechtliche Anforderungen und Dokumentation
Ratgeber · aktualisiert 2026-07-31

Als Vermieter tragen Sie eine wichtige Verantwortung: die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass die Mietwohnung oder das Mietobjekt in einem sicheren Zustand sein muss – auch in Bezug auf die elektrische Anlage. Der E-Check ist hier ein zentrales Instrument, um diese Pflicht zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Was ist der E-Check und warum ist er bei Vermietung wichtig?
Der E-Check (nach VDE 0100-600) ist eine wiederkehrende Sichtprüfung und Messung der elektrischen Anlage. Ein geprüfter Elektrofachbetrieb kontrolliert dabei:
- Stromleitungen und Kabel auf Beschädigungen
- Steckdosen und Schalter auf Verschleiß und Mängel
- Den FI-Schutzschalter (RCD) und Leitungsschutzschalter (LS-Automate)
- Messwerte wie Isolation und Erdungswiderstand
- Zustand des Zaehlerschranks und der Verteilung
Für Vermieter ist der E-Check nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme – er ist auch ein Nachweis der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten. Sollte es zu einem Schadensfall kommen (Brand, Stromschlag, Kurzschluss), müssen Sie belegen können, dass Sie regelmäßig prüfen ließen.
Gesetzliche Grundlagen und Haftung
Die rechtliche Basis ergibt sich aus mehreren Quellen:
- BGB § 535 – Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten
- BGB § 823 – Haftung für Schadensersatz bei Verletzung dieser Pflicht
- DIN VDE 0100-600 – Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen
- Arbeitsstättenregel ASR A3.2 – Anforderungen für sichere elektrische Installationen
Ein unterlassener oder verspäteter E-Check kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungsansprüchen führen – bis hin zur Übernahme von Personenschäden. Die regelmäßige Dokumentation schützt Sie also auch rechtlich.
Intervalle: Wann ist der E-Check fällig?
Die Prüfintervalle sind nicht gesetzlich einheitlich definiert, sondern richten sich nach dem Nutzungstyp und der Häufigkeit der Beanspruchung:
- Wohnungen (Einfamilienhäuser): Alle 4 Jahre (nach DIN VDE 0100-600)
- Gewerblich genutzte Objekte: Alle 2 Jahre
- Häufig genutzte Räume (z. B. Gästewohnungen): Alle 1–2 Jahre
- Nach umfangreicheren Umbaumaßnahmen: Unmittelbar nach der Fertigstellung
- Nach sichtbaren Schäden: Unverzüglich
Fachverbände empfehlen Vermietern, sich für Wohnungen an einem 4-Jahres-Rhythmus zu orientieren – dies ist auch der Standard für die meisten Versicherungen.
Dokumentation und Aufzeichnungspflichten
Die lückenlose Dokumentation ist nicht nur hygienisch wertvoll, sondern rechtlich entscheidend:
- Sammeln Sie alle E-Check-Berichte und Prüfprotokolle
- Notieren Sie das Prüfdatum und den Namen der Elektrofachkraft
- Dokumentieren Sie gefundene Mängel und deren Behebung
- Archivieren Sie diese Unterlagen mindestens für die Dauer des Mietverhältnisses + 3 Jahre
- Heben Sie besonders die Messwerte (z. B. Isolationswiderstand) auf
Im Schadensfall können Sie dann nachweisen, dass die Anlage zuletzt – in sicherem Zustand war und Sie Ihre Sorgfalt erfüllt haben.
Praktische Handlungsschritte für Vermieter
1. Bestandsaufnahme
Ermitteln Sie, wann die letzte Prüfung stattgefunden hat. Liegen die Unterlagen nicht vor, ist sofort eine neue Prüfung fällig.
2. Prüftermin planen
Terminieren Sie den E-Check rechtzeitig – nicht ad hoc, wenn die Mieter die Wohnung verlassen. Informieren Sie die Mieter schriftlich über den geplanten Prüftermin.
3. Qualifizierte Elektrofachkraft beauftragen
Nutzen Sie nur Fachbetriebe, die nach VDE 0100-600 prüfen und Zertifikate ausstellen. Eine unseriöse oder unvollständige Prüfung schützt Sie später nicht rechtlich.
4. Mängel sofort beheben
Sollten bei der Prüfung Sicherheitsmängel festgestellt werden, ist schnelles Handeln notwendig. Dokumentieren Sie auch die Behebung.
5. Regelmäßig nachkontrollieren
Setzen Sie sich einen Reminder für die nächste Prüfung – idealerweise 3–6 Monate vorher, um pünktlich zu sein.
Häufige Fragen von Vermietern
Kann der Mieter selbst den E-Check durchführen?
Nein. Nur eine qualifizierte Elektrofachkraft darf den E-Check durchführen. Der Mieter kann höchstens visuelle Kontrollen machen (z. B. beschädigte Stecker).
Kann ich die Prüfung auf mehrere Jahre verschieben?
Nein. Das Intervall ist keine Obergrenze, sondern eine Mindestfrist. Eine Verzögerung erhöht Ihre Haftung im Schadensfall.
Wer trägt die Kosten für den E-Check?
Als Vermieter tragen Sie die Kosten für die Sicherheit des Objekts. Sie können diese über die Nebenkosten umlegen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden ist – aber nur der Kostenanteil, nicht die Umlagefähigkeit der Prüfung selbst.
Bei Fragen zur schnellen Behebung von Elektromängeln oder zur Wahl des richtigen Fachbetriebs für regelmäßige E-Checks können Sie uns rund um die Uhr unter 01579 2829777 erreichen. Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung geprüfter Partnerbetriebe in Ihrem Servicegebiet.
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Häufige Fragen
01Wie oft muss ein E-Check bei vermieteten Wohnungen durchgeführt werden?+
Für Wohnungen wird ein E-Check-Intervall von 4 Jahren empfohlen und ist Standard nach DIN VDE 0100-600. Gewerblich oder häufig genutzte Objekte erfordern kürzere Intervalle von 1–2 Jahren. Das Zeitintervall beginnt mit dem Abschluss der letzten Prüfung.
02Was passiert, wenn ich den E-Check vergesse oder verschiebe?+
Sie verletzten Ihre Verkehrssicherungspflicht nach BGB § 535. Im Schadensfall (Brand, Stromschlag) haften Sie persönlich und können von Versicherungen in Regress genommen werden. Ein verspäteter E-Check bietet keinen Rechtsschutz für Vorfälle, die während der Verzögerung auftraten.
03Darf der Mieter den E-Check ablehnen?+
Der Mieter kann den E-Check nicht ablehnen – es ist eine Verkehrssicherungspflicht des Vermieters. Sie müssen den Termin schriftlich ankündigen. Sollte der Mieter die Wohnung nicht zugänglich machen, können Sie mit Rechtsanwaltsunterstützung ein Betretungsrecht durchsetzen.
04Wer führt den E-Check durch und wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?+
Nur qualifizierte Elektrofachbetriebe dürfen den E-Check durchführen. Achten Sie auf Zertifizierungen nach DIN VDE 0100-600, detaillierte Prüfprotokolle mit Messwerten und schriftliche Berichte. Fragen Sie nach Referenzen und Versicherungen des Betriebs.